Beratungseinsätze / Qualitätssicherungsbesuche
(Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach §37 Abs. 3 SGB XI)
Transparenz und Qualität
Wir führen Beratungseinsätze für Pflegegeldleistungsempfänger durch.
Die Qualitätssicherungsbesuche werden regelmäßig zur Beratung und Sicherstellung der pflegerischen Versorgung durchgeführt. Der Beratungsbesuch findet daheim im privaten Umfeld der Person, die gepflegt wird, statt. Wer ausschließlich Pflegegeld von der Pflegeversicherung erhält, muss in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz anfordern. Der Besuchszyklus ist abhängig von dem jeweiligen Pflegegrad. Bei Pflegegrad 1 hat der Pflegebedürftige zweimal jährlich einen freiwilligen Anspruch auf einen Besuch, bei Pflegegrad 2 und 3 stehen verpflichtend halbjährlich Besuche an und bei Pflegegrad 4 und 5 erfolgt der Besuch verpflichtend einmal im Quartal. Die Kosten für die Beratungsbesuche werden von den zuständigen Pflegekassen übernommen.